Anlage KAP mit gespeichertem Depotprofil ausfüllen
Jahressteuerbescheinigungen hochladen, FillWizard übernimmt Kapitalerträge, abgeführte Steuern und Verlusttöpfe in die richtige Zeile der Anlage KAP.
Die Anlage KAP gehört zur Einkommensteuererklärung, wenn die Abgeltungsteuer korrigiert werden soll: nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag, Verluste aus einem Depot gegen Gewinne aus einem anderen, ausländische Quellensteuer, ausländische Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug oder die Günstigerprüfung bei niedrigem Gesamteinkommen. FillWizard liest die Jahressteuerbescheinigungen deiner Banken ein, summiert die Werte in die richtigen Zeilen der Anlage KAP und legt das PDF aus. Du prüfst, korrigierst und gibst frei.

Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung
Die Anlage KAP erfasst Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Aktien und Fonds, Stillhalterprämien und ausländische Kapitalerträge. Sie ist Pflicht, wenn die Abgeltungsteuer korrigiert werden muss — und freiwillig, wenn du nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag holen oder die Günstigerprüfung beantragen willst.
Anleger mit Kapitalerträgen, bei denen die Bank keinen vollständigen Steuerabzug vorgenommen hat oder bei denen sich eine Korrektur lohnt. Bei zusammenveranlagten Ehegatten reicht eine gemeinsame Anlage KAP mit dem gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro.
Where teams lose time
- Jahressteuerbescheinigungen mehrerer Banken einzeln durchgehen und Zahlen zusammenrechnen
- Verluste aus dem Depot der einen Bank gegen Gewinne aus dem Depot der anderen verrechnen
- Ausländische Quellensteuer korrekt anrechnen, ohne die Höchstbeträge zu überschreiten
What you get from a saved profile
Verlustverrechnung zwischen Banken vorbereiten — FillWizard zeigt, welche Verlustbescheinigung du brauchst
Sparer-Pauschbetrag und Günstigerprüfung werden vorgeschlagen, wenn sie sich lohnen
How to fill Anlage KAP
01
Profil anlegen: Steuer-ID, Depots, Banken, Religionszugehörigkeit für die Kirchensteuer
02
Jahressteuerbescheinigungen und Verlustbescheinigungen hochladen
03
Anlage KAP prüfen, Günstigerprüfung oder Verlustverrechnung aktivieren, PDF exportieren oder nach ELSTER übergeben
Inside Anlage KAP
Wann die Anlage KAP Pflicht ist
Wenn Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug zugeflossen sind (ausländische Broker, ausländische Bankkonten), wenn die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht von der Bank einbehalten wurde, wenn Erträge aus Lebensversicherungen oder Genossenschaftsanteilen vorliegen, oder wenn das Finanzamt die Anlage KAP ausdrücklich anfordert.
Wann sich die Anlage KAP freiwillig lohnt
Wenn der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Einzelveranlagung) oder 2.000 Euro (Zusammenveranlagung) bei den Banken nicht voll ausgenutzt wurde, weil kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag erteilt war. Wenn Verluste bei einer Bank gegen Gewinne bei einer anderen verrechnet werden sollen — dazu brauchst du eine Verlustbescheinigung. Bei der Günstigerprüfung, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
Ausländische Quellensteuer anrechnen
Dividenden aus dem Ausland sind oft mit Quellensteuer belastet — typischerweise 15 Prozent bei US-Aktien nach DBA. Diese Quellensteuer wird in der Anlage KAP angerechnet, bis zur Höhe der deutschen Abgeltungsteuer auf denselben Ertrag. Was darüber liegt, holst du dir per Erstattungsantrag beim ausländischen Fiskus zurück, nicht über die Anlage KAP.
Common mistakes on Anlage KAP
- Werte einer Jahressteuerbescheinigung in die falsche Zeile übertragen — Zeile 7 (Kapitalerträge), Zeile 10 (Veräußerungsgewinne Aktien), Zeile 16 (Verlustvortrag) genau prüfen
- Verlustbescheinigung bei der abgebenden Bank nicht bis zum 15. Dezember beantragt, dann ist Verlustverrechnung zwischen Banken erst im Folgejahr möglich
- Sparer-Pauschbetrag doppelt ansetzen, obwohl er schon im Freistellungsauftrag berücksichtigt wurde
- Günstigerprüfung blind ankreuzen, ohne den eigenen Steuersatz zu kennen — bei Steuersatz über 25 Prozent ist sie nachteilig
- Ausländische Quellensteuer über den anrechenbaren Höchstbetrag hinaus geltend machen