Anlage R in einem Durchgang ausfüllen
Rentenmitteilung hochladen, Besteuerungsanteil für deinen Rentenjahrgang wird gesetzt, Rentenfreibetrag automatisch berechnet. Werksrente, Rürup und Riester landen in den richtigen Zeilen.
Die Anlage R erfasst alle Renten und andere wiederkehrende Bezüge eines Kalenderjahres. Die gesetzliche Rente wird nur teilweise besteuert — der Besteuerungsanteil hängt davon ab, wann du in Rente gegangen bist. Wer 2005 oder früher Rente bekam, versteuert 50 Prozent, der Anteil steigt für jeden neuen Jahrgang und liegt für Rentenbeginn 2025 bei 83,5 Prozent, für Rentenbeginn 2026 bei 84 Prozent. Der nicht steuerpflichtige Teil wird als Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben — und bleibt dann lebenslang gleich, auch wenn die Rente später steigt. FillWizard liest die Renten(anpassungs)mitteilung der Deutschen Rentenversicherung aus, ordnet die Beträge der richtigen Zeile zu und rechnet Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag für deinen Rentenjahrgang aus.

Anlage R zur Einkommensteuererklärung (Renten und andere Leistungen)
Die Anlage R liefert dem Finanzamt alle Einkünfte aus Renten und anderen Leistungen eines Kalenderjahres. Das Finanzamt rechnet darauf den Besteuerungsanteil nach Rentenjahrgang an, zieht den festgeschriebenen Rentenfreibetrag ab und legt den steuerpflichtigen Teil der Rente fest. Zusätzliche Werbungskosten wie Beiträge zum Sozialverband oder Kontoführungsgebühren werden hier ebenfalls geltend gemacht.
Jeder mit Renteneinkünften, der zur Einkommensteuererklärung verpflichtet ist oder freiwillig veranlagt wird. Bei Ehegatten in Zusammenveranlagung füllt jeder Partner mit eigener Rente eine eigene Anlage R aus. Pensionäre des öffentlichen Dienstes nutzen die Anlage N für ihre Versorgungsbezüge, nicht die Anlage R.
Where teams lose time
- Besteuerungsanteil aus der Tabelle für das eigene Rentenbeginnjahr heraussuchen
- Rentenanpassungsbetrag und ursprünglichen Rentenbetrag bei jeder Erhöhung neu trennen
- Mehrere Renten parallel — gesetzliche Rente, Werksrente, Rürup, Riester — sauber zuordnen
What you get from a saved profile
Besteuerungsanteil für deinen Rentenbeginn ist hinterlegt (50 % für 2005, 83,5 % für 2025, 84 % für 2026)
Rentenfreibetrag wird einmal festgeschrieben und bleibt für jede kommende Steuererklärung gleich
How to fill Anlage R
01
Profil anlegen: Steuer-ID, Rentenbeginn, Art der Rente (gesetzlich, Rürup, Werksrente, Riester)
02
Rentenmitteilung und Bezugsmitteilungen weiterer Renten hochladen
03
Vorausgefüllte Anlage R prüfen, Werbungskosten ergänzen, PDF exportieren oder nach ELSTER übergeben
Inside Anlage R
Was in die Anlage R gehört
Gesetzliche Renten der Deutschen Rentenversicherung (Altersrente, Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erwerbsminderungsrente), Renten aus berufsständischen Versorgungswerken, Rürup-Renten (Basisrente), Werksrenten und Betriebsrenten ohne Lohnsteuerabzug, Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Renten aus dem Ausland (Anlage R-AUS), Riester-Renten aus der Anlage AV werden separat eingetragen, der Hauptteil kommt in die Anlage R.
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn
Wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 Prozent der Bruttorente. Ab 2006 stieg der Anteil zunächst um 2 Prozentpunkte pro Jahrgang, ab 2021 um 1 Prozentpunkt und ab 2023 um 0,5 Prozentpunkte. Für Rentenbeginn 2025 sind 83,5 Prozent steuerpflichtig, für 2026 sind es 84 Prozent. Die volle Besteuerung von 100 Prozent ist mittlerweile auf das Jahr 2058 verschoben. Der Anteil gilt für deinen Rentenjahrgang lebenslang.
Rentenfreibetrag — einmal festgesetzt, dann fix
Der nicht steuerpflichtige Teil der Rente wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben — das ist der Rentenfreibetrag. Spätere Rentenanpassungen sind in voller Höhe steuerpflichtig, weil der Freibetrag nicht mitwächst. Wer 2010 mit 12.000 Euro Jahresrente startete (40 Prozent Freibetrag = 4.800 Euro), hat 2026 immer noch 4.800 Euro Freibetrag — auch wenn die Rente inzwischen über 16.000 Euro liegt.
Rentenanpassungsbetrag separat angeben
In Zeile 5 trägst du den Rentenanpassungsbetrag des laufenden Jahres ein — also alles, was die Rente seit dem Erstbezug an Erhöhungen erfahren hat. Dieser Teil ist zu 100 Prozent steuerpflichtig und kommt zum Besteuerungsanteil des ursprünglichen Rentenbetrags hinzu. Die Rentenmitteilung weist Bruttojahresbetrag und Anpassungsbetrag getrennt aus, FillWizard übernimmt beide Zahlen automatisch.
Common mistakes on Anlage R
- Den Besteuerungsanteil des falschen Jahrgangs ansetzen — maßgeblich ist das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs, nicht das aktuelle Steuerjahr
- Rentenanpassungsbetrag mit dem ursprünglichen Rentenbetrag zusammenrechnen — das verschiebt die Berechnung und kostet Freibetrag
- Witwen- oder Erwerbsminderungsrente in die falsche Zeile setzen — diese Renten haben eigene Zeilen und teils abweichende Behandlung
- Werksrenten mit Lohnsteuerabzug in die Anlage R eintragen — die gehören in die Anlage N als Versorgungsbezüge
- Beiträge zum Sozialverband oder Kontoführungsgebühren als Werbungskosten vergessen — der Pauschbetrag von 102 Euro greift sonst, obwohl deine echten Kosten höher liegen