Anlage S in einem Durchgang ausfüllen
Gewinn aus der EÜR übernehmen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale absetzen, fertige Anlage S exportieren. Stammdaten und Tätigkeitsart bleiben für das nächste Steuerjahr gespeichert.
Die Anlage S ist die Einkommensteuer-Anlage für Freiberufler, Selbständige in den Katalogberufen und Honorarkräfte. Sie steht und fällt mit der Anlage EÜR: der dort ermittelte Gewinn landet in Zeile 4 der Anlage S, dazu kommen steuerfreie Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen, Veräußerungsgewinne und Sonderfälle wie Praxisaufgabe. FillWizard übernimmt Steuer-ID, Tätigkeitsart und die Vorjahreswerte aus deinem Profil, holt den Gewinn aus der EÜR und legt das PDF aus. Du prüfst, korrigierst und gibst frei.

Anlage S zur Einkommensteuererklärung
Die Anlage S erfasst alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit eines Kalenderjahres: den Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (ermittelt über die Anlage EÜR oder eine Bilanz), Aufwandsentschädigungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter oder im Ehrenamt sowie Veräußerungsgewinne bei Praxisaufgabe oder Verkauf einer Beteiligung.
Jede Person mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG — Freiberufler in Katalogberufen, ähnliche Berufe und nebenberufliche Honorartätigkeiten. Bei Ehepaaren in Zusammenveranlagung füllt jeder Partner mit eigener selbständiger Tätigkeit eine eigene Anlage S aus. Reine Gewerbetreibende nutzen stattdessen die Anlage G.
Where teams lose time
- Gewinn aus der Anlage EÜR per Hand in die Anlage S übertragen und dabei Übertragungsfehler riskieren
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale richtig zwischen steuerfreiem und steuerpflichtigem Teil aufteilen
- Veräußerungsgewinne, Freibeträge und Sondervorgänge in den richtigen Zeilen unterbringen
What you get from a saved profile
Gewinn aus der Anlage EÜR fließt direkt in Zeile 4 der Anlage S, ohne neues Abtippen
Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) und Ehrenamtspauschale (840 Euro) werden automatisch korrekt zugeordnet
How to fill Anlage S
01
Profil anlegen: Steuer-ID, Art der freiberuflichen Tätigkeit, Bankverbindung für die Erstattung
02
Anlage EÜR (oder Bilanz und GuV) hochladen, optional Honorarverträge für die Übungsleiterpauschale
03
Vorausgefüllte Anlage S prüfen, Sonderfälle wie Veräußerungsgewinne ergänzen, PDF exportieren oder nach ELSTER übergeben
Inside Anlage S
Was in die Anlage S gehört
Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (Zeile 4, aus der Anlage EÜR oder Bilanz), Gewinn als Mitunternehmer einer freiberuflichen Sozietät (Zeile 6), steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Pfleger (Zeile 44 bis 46), Ehrenamtspauschale (Zeile 47), Veräußerungsgewinne und Freibetrag nach § 16 EStG bei Praxisaufgabe (Zeile 31 ff.).
Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale richtig nutzen
Bis zu 3.300 Euro pro Jahr aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer sind steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Daneben sind bis zu 840 Euro aus anderen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG). Nur der Teil über dem jeweiligen Freibetrag fließt in den Gewinn der EÜR und damit in Zeile 4 der Anlage S. Beide Pauschalen lassen sich nicht für dieselbe Tätigkeit kombinieren.
Anlage S oder Anlage G — wo gehört meine Tätigkeit hin?
Die Anlage S gilt für Katalogberufe nach § 18 EStG: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, beratende Volks- und Betriebswirte, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler und ähnliche Berufe. Handwerkliche, gewerbliche oder Handelstätigkeiten gehören in die Anlage G und unterliegen zusätzlich der Gewerbesteuer.
Pflicht zur elektronischen Abgabe
Selbständige müssen die Einkommensteuererklärung samt Anlage S und Anlage EÜR seit 2025 grundsätzlich elektronisch über ELSTER abgeben. Eine Papierabgabe ist nur in eng begrenzten Härtefällen möglich. FillWizard exportiert deshalb sowohl ein druckbares PDF für die Akte als auch eine ELSTER-kompatible Datenübergabe.
Common mistakes on Anlage S
- Gewinn aus der Anlage EÜR in die falsche Zeile übertragen — Zeile 4 ist Einzelunternehmen, Zeile 6 ist Mitunternehmerschaft
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale für dieselbe Tätigkeit doppelt geltend machen — beide Pauschalen schließen sich für eine Tätigkeit aus
- Honorare als Übungsleiter komplett steuerfrei eintragen, obwohl der Betrag über 3.300 Euro liegt — der Mehrbetrag muss versteuert werden
- Tätigkeit fälschlich in die Anlage S statt in die Anlage G eintragen und damit die Gewerbesteuer übersehen
- Veräußerungsgewinn bei Praxisaufgabe ohne Freibetrag nach § 16 EStG erklären, obwohl 45.000 Euro Freibetrag verfügbar wären
- Verlust aus selbständiger Arbeit nicht angeben — er ist mit anderen Einkünften verrechenbar und sollte nicht weggelassen werden