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Vollstreckungsgericht / Amtsgericht · DE

PfÜB-Antrag in wenigen Schritten ausfüllen

Gläubiger- und Schuldnerprofil einmal anlegen, Anspruch eingeben, Drittschuldner wählen. FillWizard erzeugt den vollständigen Vordruck mit allen Anlagen für das Vollstreckungsgericht.

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) ist das Standardinstrument der Zwangsvollstreckung: ein Gläubiger lässt vom Vollstreckungsgericht eine Forderung gegen den Schuldner pfänden und sich überweisen — typischerweise das Arbeitseinkommen oder ein Kontoguthaben. FillWizard speichert Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner als wiederverwendbare Profile und füllt die Standardvordrucke des Justizportals aus, sodass jede neue Pfändung in Minuten statt Stunden eingereicht ist.

PfÜB-Antrag in wenigen Schritten ausfüllen

Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB)

Der PfÜB pfändet beim Drittschuldner (Arbeitgeber, Bank, anderer Forderungsschuldner) eine bestimmte Forderung des Schuldners und überweist sie dem Gläubiger. Damit wird aus dem Vollstreckungstitel echtes Geld auf dem Konto des Gläubigers.

Der Gläubiger selbst oder sein Bevollmächtigter (Anwalt, Inkassodienstleister). Bei Verbrauchern setzt das Gericht voraus, dass der Schuldnerbegriff klar zugeordnet werden kann — Geburtsdatum, Anschrift und möglichst Drittschuldner-Verbindung gehören hinein.

Wo Teams Zeit verlieren

  • Gläubiger- und Schuldnerdaten in jedem Antrag neu abtippen
  • Vollstreckungsbundesländer haben leicht abweichende Vordrucke
  • Pfändungsfreigrenzen ändern sich jährlich — alte Anträge führen zu Beanstandungen
Warum FillWizard

Was dir ein gespeichertes Profil bringt

Gläubiger-, Schuldner- und Drittschuldnerprofile mit Bankleitzahlen und Arbeitgeberdaten

OCR auf Original-Vordrucken des Bundeslandes oder bundeseinheitliche Justizportal-Versionen

Aktuelle Pfändungsfreigrenzen und Anschriften der Vollstreckungsgerichte werden mitgeführt

Ablauf

So füllst du PfÜB aus

  1. 01

    Profile anlegen: Gläubiger, Schuldner mit Anschrift und Geburtsdatum, Drittschuldner (Arbeitgeber oder Bank)

  2. 02

    Forderung und Titel eintragen (Aktenzeichen, Höhe der Hauptforderung, Zinssatz, Kosten)

  3. 03

    PfÜB exportieren, Anlagen anhängen (Titelausfertigung, Zustellungsnachweis), beim Amtsgericht einreichen

Was es abdeckt

Inhalt von PfÜB

Was in den PfÜB gehört

Gläubiger und Schuldner mit ladungsfähiger Anschrift, Vollstreckungstitel mit Aktenzeichen und Datum, Forderungshöhe (Hauptforderung, Zinsen, Kosten), Drittschuldner (Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse, andere Schuldner des Schuldners), zu pfändende Forderung (laufender Arbeitslohn, Kontoguthaben, Geldforderungen), Antrag auf Überweisung an den Gläubiger.

Lohnpfändung oder Kontopfändung

Lohnpfändung pfändet den künftigen Arbeitslohn beim Arbeitgeber, dauert über mehrere Monate bis Jahre. Kontopfändung pfändet das aktuelle Kontoguthaben und alle künftigen Eingänge. Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und Pfändungsfreibeträge schützen den Existenzbedarf des Schuldners — der PfÜB greift nur darüber hinaus.

Zuständiges Vollstreckungsgericht

In der Regel das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Bei juristischen Personen das Amtsgericht am Sitz. Die richtige Zuständigkeit ist wichtig — falsche Adressierung verzögert den Beschluss um Wochen.

Darauf achten

Häufige Fehler bei PfÜB

  • Drittschuldner ohne vollständige Anschrift angeben — der Beschluss wird unzustellbar
  • Geburtsdatum des Schuldners weglassen, was bei Namensgleichheit zu falschen Pfändungen führt
  • Veraltete Pfändungsfreigrenzen nutzen — die Pfändungstabelle wird jedes Jahr im Juli angepasst
  • Antrag ohne vollstreckbare Titelausfertigung einreichen — das Gericht erlässt keinen PfÜB ohne Originaltitel
  • Bei Kontopfändung den Wechsel zum P-Konto nicht antizipieren — die Pfändung kann teilweise leer laufen
FAQ

Häufige Fragen